CAREANGEL e.U.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
CAREANGEL e.U., Wagnergasse 4, 6263 Fügen, Österreich, vertreten durch Adriana-Daiana Jiboc im Folgenden kurz CAREANGEL genannt.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten entsprechende Begriffe für Frauen und Männer in gleicher Weise.
- Allgemeines und Geltungsbereich
- Die Geschäftsanbahnung erfolgt auf Wunsch des
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) regeln alle Rechte und Pflichten von CAREANGEL (Auftragnehmer) und des Vertragspartners (Auftraggeber), im Zusammenhang mit der Organisation und Koordination von Personenbetreuer im Sinne des 161 GewO 1994. Außerdem gelten diese ebenso für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und sonstige Leistungen, die CAREANGEL im Rahmen der Dienstleistung unmittelbar oder mittelbar (d.h. über Dritte) über das Internet, jegliche Art von mobilen Endgeräten, per E-Mail oder per Telefon für ihre Kunden erbringt (im Folgenden gemeinsam kurz:
„Services“).
- Jegliche Änderungen der Dienstleistung bedürfen der Schriftform und müssen mit dem Vertragspartner abgesprochen Nebenvereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
- Vertragsgegenstand / Vertragsabschluss
- Gegenstand dieses Bereiches ist die Organisation und Koordination von Betreuungsunternehmen an einen privaten Haushalt. Die Organisation einer Betreuungskraft erfolgt seitens CAREANGEL nur bei Vorliegen der gesetzlichen Alle Betreuungskräfte sind im Besitz des freien Gewerbes der Personenbetreuung nach §§ 159-161 GewO 1994 und somit bei der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt pflichtversichert. Die angebotene Betreuungskraft arbeitet im Verhältnis zur betreuten Person auf Basis eines Werkvertrages als selbstständiger Unternehmer. Darüber hinaus haften die selbstständigen Personenbetreuer für deren Tätigkeiten selbst.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen
- Services und Pflichten des Auftragnehmers
3.1. Beratungs- und Aufklärungsservice
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, noch vor der Unterfertigung dieses Vertrages
- ein Erstgespräch durchzuführen,
- eine Einschätzung des Pflege- und Betreuungsbedarfes in Absprache mit eine diplomierte Fachkraft durchzuführen und
- den Auftraggeber umfassend über die Rahmenbedingungen der 24 Stunden Personenbetreuung, insbesondere deren gesetzlichen Grundlagen, den Tätigkeitsumfang und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten und Förderungen aufzuklären.
Der Auftragnehmer ist weiteres verpflichtet,
- die Betreuungskraft nach Unterfertigung dieser Vereinbarung im Beisein naher Angehöriger in den Kundenhaushalt einzuführen.
- einen Musterwerkvertrag zwischen Auftraggeber und selbstständiger Betreuungskraft zur Verfügung zu stellen, für dessen Inhalt keinerlei Haftung übernommen
- die Anmeldung der selbstständigen Personenbetreuer beim jeweiligen Gemeindeamt zu übernehmen.
- die Zahlungsabwicklung und Rechungsstellung für beide Parteien zu übernehmen.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die Turnuszeiten direkt mit der Betreuungskraft vereinbart. Hierüber sind schriftliche Aufzeichnungen zu machen, welche für den Auftragnehmer zur Einsichtnahme in der Betreuungsmappe vor Ort aufzubewahren sind.
- Pflichten des Auftraggebers
- Der Kunde verpflichtet sich, bei Nutzung des Beratungsservice, nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgetreue Angaben zur Betreuungssituation zu
- Die Zutrittsmöglichkeit der Betreuungskraft zum Wohnbereich ist vom Auftraggeber unbedingt Sollte der Auftraggeber nicht in der Lage sein, für den Zutritt in den Wohnbereich selbst zu sorgen oder den Zutritt durch eine Vertrauensperson sicher zu stellen, müssen Alternativen, wie z.B. Zweitschlüssel oder Schlüsselsafe angeboten werden.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Betreuungskraft eine angemessene Verköstigung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Das Budget für den Einkauf von Lebensmittel, Medikamente und sonstige für die Betreuung notwendige Ausgaben, werden vor Ort mit allen Parteien vereinbart und gegebenenfalls regelmäßig
- Zur Unterbringung der Betreuungskraft ist ein angemessenes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Ebenso muss die Mitbenützung von Bad, Küche und WC jederzeit gewährleistet sein. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Betreuungsunternehmen einen Internetanschluss (z.B. in Form von WLAN) zur Verfügung zu Die Kosten dafür übernimmt ebenso der Auftraggeber.
- Zahlungsbedingungen
- Für die im Vermittlungsvertrag genannten Leistungen einschließlich der Vermittlung von zwei Betreuungskräften, die sich im Turnus abwechseln, wird ein pauschales Entgelt inkl. USt. vereinbart. Dieser Betrag ist innerhalb von 7 Tagen ab Unterfertigung dieser Vereinbarung auf das Konto des Auftragnehmers einzuzahlen, widrigenfalls der Auftragnehmer zur Leistungsverweigerung berechtigt ist. Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzugs des Kunden gelten die gesetzlichen
- Der Kunde stimmt zu, dass die Rechnungslegung elektronisch
- Die zusätzliche Kosten für Mehraufwand (wie B. Fahrtkostenpauschale) werden gesondert verrechnet.
- Bei schuldhaftem Zahlungsverzug des Kunden ist Manacare berechtigt seine Services einzustellen den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- CARENAGEL ist berechtigt, vom Kunden verschuldete und CAREANGEL erwachsende Schäden geltend zu machen, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung
- Mahnspesen werden mit EUR 6,00 je Mahnung
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen CAREANGEL aufzurechnen, sofern diese Forderungen nicht durch ein Gericht rechtskräftig festgestellt worden
- Vertragsdauer und Regelungen
- Dieser Vertrag tritt mit dem Tag der Unterfertigung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit Jede Vertragspartei hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen mittels eingeschriebenen Briefes oder per Email zu kündigen.
Die Stornierung des Auftrags bedarf der Schriftform bis spätestens 3 Werktage vor Einsatzbeginn. Bei nicht fristgerechter Stornierung werden 100% der Gebühr in Rechnung gestellt.
Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Poststempels oder das Versanddatum der Email maßgeblich.
- Dem Auftraggeber wir der Kontakt mit einer anderen Vermittlungsagentur, während des Organisationsprozesses von CAREANGEL ausdrücklich verboten. Kommt es dennoch zu einem Geschäft zwischen dem Auftraggeber und einen anderen Auftragnehmer (Dritter) zustande, werden alle Organisationskosten in Rechnung
- Das direkte oder indirekte Abwerben des Betreuungsunternehmen durch den Auftraggeber ist ausdrücklich verboten und wird gerichtlich
- Äußert die zu betreuende Person, bzw. dessen Auftraggeber, den Wunsch, frühzeitig aus dem Spital, Pflegeheim o.ä. entlassen zu werden, und gibt die Organisation der Betreuungskräfte in Auftrag, so sind im Falle einer „Nicht-Entlassung“, aus welchen Gründen auch immer, 100% der anfallenden Kosten zu übernehmen.
- Dieser Vertrag wird bei Tod der betreuten Person (bei einer bereits laufenden Betreuung) mit sofortiger Wirkung – ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf – automatisch aufgelöst.
Bei Tod der zu betreuenden Person am Einsatztag, werden 25% der anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
- Dieser Vertrag kann vom Auftragnehmer mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes, aufgelöst werden:
a.) bei tätlichen Angriffen des Kunden oder dessen nahen Angehörigen/Bezugspersonen
oder sonstiger mit ihm in einem Naheverhältnis stehenden Personen gegen die Personenbetreuerin;
b.) bei Verletzung der Intimsphäre der Personenbetreuerin durch den Kunden oder dessen nahen Angehörigen/ Bezugspersonen oder sonstiger mit ihm in einem Naheverhältnis stehender Personen;
c.) bei Verletzung der Privatsphäre der Personenbetreuerin durch den Kunden oder dessen nahen Angehörigen/ Bezugspersonen oder sonstiger mit ihm in einem Naheverhältnis stehender Personen;
d.) wenn Umstände eintreten, durch die die Personenbetreuerin im Zuge ihrer Leistungserbringung sich gesundheitlich oder in sonstiger Weise gefährden würde;
e.) wenn der Auftraggeber oder der Kunde von der Personenbetreuerin Leistungen verlangt, zu deren Erbringung die Personenbetreuerin nicht berechtigt ist;
f.) wenn der Kunde bei Bedarf an medizinischen oder pflegerischen Leistungen deren Inanspruchnahme trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Folgen verweigert oder nicht veranlasst.
- Dieser Vertrag kann vom Auftraggeber mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes, aufgelöst werden:
a.) wenn es zu tätlichen Angriffen der Personenbetreuerin gegen den Kunden oder dessen Angehörige/ Bezugspersonen kommt;
b.) wenn die Personenbetreuerin die Intimsphäre des Kunden oder dessen Angehöriger/Bezugspersonen verletzt;
c.) wenn die Personenbetreuerin die Privatsphäre des Kunden oder dessen Angehörige/Bezugspersonen in unzumutbarer Weise verletzt;
d.) wenn die Leistungserbringung durch die Personenbetreuerin für den Kunden eine gesundheitliche oder sonstige Gefährdung bedeuten würde;
e.) wenn die Personenbetreuerin schuldhaft ihrer Leistungsverpflichtung nicht nachkommt, ohne sich vertreten zu lassen;
f.) Diebstahl, Veruntreuung oder sonstige Vermögensdelikte der Personenbetreuerin gegen den Auftraggeber oder Kunden;
g.) mutwillige Sachbeschädigung der Personenbetreuerin im Haushalt des Kunden/Auftraggebers.
- Wiederrufungsformular
- Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
CAREANGEL e.U.
Wagnergasse 4,
6263 Fügen
Tel.: +43 67763 939226
E-Mail: office@careangel.at
- Alternative Streitbeilegungsstelle- CAREANGEL wird von der alternativen Streitbeilegungsstelle „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ (https://www.verbraucherschlichtung.at/)
- Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, hat dieser auf der genannten Plattform die Möglichkeit, außergerichtliche Streitbeilegung durch eine unparteiische Schlichtungsstelle in Anspruch zu CAREANGEL ist nicht verpflichtet, eine Streitschlichtungsstelle einzuschalten oder sich dieser zu unterwerfen. Die E-Mail-Adresse von CAREANGEL lautet: office@careangel.at
- Haftung
- Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für das Verhalten des Betreuungsunternehmen. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Personenbetreuerin die Leistungen als selbständige Unternehmerin erbringt, das Gewerbe der Personenbetreuung gemäß 159 GewO 1994 ausübt.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung eines Dies umfasst sämtliche Fälle, in welchen die Vermittlung einer Personenbetreuerin nicht erfolgen kann und dies auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht dem Auftragnehmer zuzurechnen sind. Insbesondere wird keine Haftung für Schäden aller Art übernommen, wenn kein Betreuungsunternehmen zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Es wird insbesondere keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb bestimmter Fristen übernommen.
- Verschwiegenheitspflicht
9.1. Die Vertragsparteien sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht für den Auftragnehmer nicht, wenn und soweit der Auftraggeber oder der Kunde oder dessen gesetzlicher Vertreter ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet.
- Datenschutz
10.1. CAREANGEL ist berechtigt, kundenspezifisch erhobene Daten schriftlich und auf EDV-Datenträger zu speichern und im Rahmen der Organisation notwendigen Tätigkeiten und Datenaustauschvorgängen zu verwenden. Weitere Verwendungsarten oder gar Weitergabe an Dritte außerhalb der eigentlichen Tätigkeit sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftraggebers nicht gestattet. Die Daten bleiben für die Dauer des Organisationsvorganges und darüber hinaus für die Dauer eines entstehenden Vertragsverhältnisses gespeichert. Weitere Speicherungen erfolgen zu Buchungszwecken im notwendigen Umfang. Der Auftraggeber versichert, ihm zur Kenntnis gelangte Daten von Betreuungspersonal ausnahmslos nicht an Dritte weiterzugeben.
- Schlussbestimmungen
- Nachträgliche Änderungen der AGB werden dem Kunden von CAREANGEL bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn den Änderungen nicht binnen 14 Tagen schriftlich widersprochen
- Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, ausreichend Zeit gehabt zu haben, um sich über den Inhalt und die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung klar zu werden und beraten zu
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder ungültige Bestimmung durch eine gültige und wirksame zu ersetzen, mit der unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragspartner der wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, ist der Gerichtsstand Österreich Es gilt österreichisches Recht.