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CareAngel

Allgemeine Informationen

„Mens sana in corpore sano“

Ein gesunder Geist steckt in einem gesunden Körper.

Fragen und Antworten zu Careangel

Denn nur wenn beide Seiten zufrieden sind, haben wir gemeinsam gewonnen, lautet unsere Devise. Damit keine Fragen unbeantwortet bleiben und die Chance, dass Missverständnisse entstehen, so gering wie möglich gehalten wird, haben wir hier ein paar Grundinformationen für Sie zusammengetragen.

Ihre Fragen beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Careangel bietet individuell angepasste Betreuungsdienste für Senioren und Personen mit besonderen Bedürfnissen, einschließlich 24-Stunden-Betreuung, Stundenbetreuung, Urlaubsvertretung, Rehabilitationspflege und Haushaltshilfe.

Durch die sorgfältige Auswahl und regelmäßige Schulung der Betreuungskräfte sowie durch kontinuierliche Qualitätskontrollen.

Eine umfassende Betreuung rund um die Uhr, die alltägliche Unterstützung, Pflege und Gesellschaft umfasst.

Für Personen, die tagsüber Unterstützung benötigen, beispielsweise bei der Haushaltsführung, beim Einkauf, Kochen oder Körperpflege.

Wenn gezielte Unterstützung für bestimmte Stunden am Tag oder in der Woche benötigt wird, wie etwa für die Grundpflege, An u. Ausziehen, Mobilität, Begleitung zu Terminen, Wundversorgung oder Gesellschaft.

Eine temporäre Betreuungslösung, die die reguläre Betreuungskraft während deren Abwesenheit ersetzt.

Interessierte können sich über die Website oder telefonisch für eine persönliche Beratung melden.

Ja, es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Careangel bietet Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.

Durch eine individuelle Abstimmung auf die Bedürfnisse der betreuten Person, basierend auf einem ausführlichen Vorgespräch und einer sorgfältigen Auswahl.

Nein, das stimmt nicht. Careangel achtet darauf, dass alle Betreuungskräfte ein gutes Sprachniveau im Deutschen haben, um eine klare Verständigung zu gewährleisten.

Anspruch auf die Förderung haben Personen, die Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften ab Stufe 3 beziehen und ein monatliches Nettoeinkommen von 2.500 Euro nicht überschreiten.

Die Förderung beträgt 400 Euro pro Monat und Betreuungsperson bei selbstständigen Betreuungspersonen (maximal 800 Euro pro Monat) und 800 Euro pro Monat bei unselbstständigen Betreuungspersonen (maximal 1.600 Euro pro Monat).

Betreuungspersonen müssen entweder über eine theoretische Ausbildung verfügen, die jener einer Heimhilfe entspricht, seit mindestens sechs Monaten die Betreuung sachgerecht durchgeführt haben oder bestimmte pflegerische bzw. ärztliche Tätigkeiten nach Anordnung und unter Kontrolle einer diplomierten Pflegekraft oder eines Arztes ausüben.

Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro erhöht sich für jede unterhaltsberechtigte Angehörige um 400 Euro und für jede unterhaltsberechtigte Angehörige mit Behinderung um 600 Euro. Pflegegeld, Sonderzahlungen und andere Leistungen zählen nicht zum Einkommen.

Ja, Careangel übernimmt die Beantragung von Förderungen und Pflegegeldanträgen für den Kunden automatisch und ohne zusätzliche Kosten.

Aufgaben und Regeleungen der Betreuungskräfte

Unsere qualifizierten Betreuungskfräfte unterstützen Sie bei:

  • An- und Auskleiden, Körperpflege, usw. -Gestaltung des Tagesablaufes, Vorlesen, gemeinsame Spaziergänge und vieles mehr
  • Einkaufen, Arztbesuch, Amtswege
  • Haushaltsführung (Zubereiten der Mahlzeiten, Wäschewaschen, Bügeln)
  • Betreuung von Pflanzen und Haustieren

 

Neben den aufgeführten Leistungen können unsere Personenbetreuer in Österreich auch bestimmte pflegerische Tätigkeiten übernehmen, die ein(e) PersonenbetreuerIn nach Anordnung durch den Arzt oder eine diplomierte Krankenpflegeperson durchführen darf.

Aufgaben und Regeleungen der Betreuungskräfte

Alle Betreuungskräfte sind im Besitz des freien Gewerbes der Personenbetreuung nach §§ 159-161 GewO 1994 und somit bei der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt pflichtversichert. Beim jeweiligen Gemeindeamt werden die selbstständigen Personenbetreuer von uns angemeldet.

Selbstständige Personenbetreuer unterliegen keinen Arbeitszeitbeschränkungen. Man kann jedoch nicht erwarten, dass Personenbetreuer 24 Stunden durchgehend arbeiten. Bitte einigen Sie sich vorab mit der selbstständigen Betreuungskraft über mögliche freie Stunden (Richtwert: ca. 2 Stunden pro Tag). In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist die Betreuungskraft generell in Rufbereitschaft.

Je nach Betreuungsaufwand, Wunsch des Klienten oder Entfernung zum Heimatort, wechseln die selbstständigen Betreuungskräfte im 14-Tage oder 28-Tage Turnus.

CareAngel übernimmt die Haftung, dass alle selbstständigen Personenbetreuer einen gültigen Gewerbeschein der Personenbetreuung besitzen und sämtliche Abgaben abführen. Darüber hinaus haften die selbstständigen Personenbetreuer für deren Tätigkeiten selbst.

Ihre Bedürfnisse und Anforderungen sind für uns oberste Priorität. Daher benötigen wir für eine adekvate organisation genügend Zeit. Bitte beachten Sie bitte die Vorlaufzeit von 5-7 Werktagen.

Bei jeder erstmaligen Anreise einer neuen Betreuungskraft, werden Sie von uns vor Ort unterstützt. Die selbstständigen Betreuer reisen meist mit einem Gemeinschaftstransport an und werden von diesem nach Beendigung des Turnus auch wieder abgeholt. Vorteilhaft bei der Anreise ist es, dass auch eine Ansprechperson des zu Betreuenden anwesend ist, um etwaige Haushaltsgebräuche zu erklären. Ist ein pflegerischer Bedarf beim Klienten gegeben, sollte auch die Hauskrankenpflege für eine genaue Einführung bzw. Einschulung in die Pflege anwesend sein.

Da aller Anfang ist schwer ist, beachten Sie bitte, dass es ein paar Tage dauern kann, bis sich ein „fremder“ Mensch in das gewohnte Alltagsleben einer Familie einlebt. Sollte die Chemie zwischen den Partein dennoch nicht stimmen, lassen Sie uns das so schnell wie möglich wissen. Zusammen ermitteln wir dann den bestmöglichen Lösunsweg für Sie und bemühen und um einen raschen und unkomplizierten Austuasch der Betreuungskraft.

Bei plötzliche oder geplante Krankenhaus-/Reha-/Kuraufenthalte, bitten wir um rasche Bekanntgabe. So können wir Gemeinsam entscheiden, ob es sinnvoll ist, dass die selbstständige Betreuungskraft abreist.

Rechtliches

Das freie Gewerbe der Personenbetreuung wurde am 01.07.2007 in der Gewerbeordnung neu definiert und würd nach dem Hausbetreuungsgesetz (HBeG) reguliert.

Die Trennung von Personenbetreuung und Organisation von Personenbetreuung wurde am 10.07.2015 neu reguliert.

Die Tätigkeit der Vermittlungsagenturen wurde aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und im § 161 GewO 1994 einem eigenen freien Gewerbe zugeordnet. Dem Gewerbe Organisation von Personenbetreuung. Nähere Informationen zum Gewerbe Personenbetreuung erhalten Sie auch auf der WKÖ Seite.